HPV-Impfung

Impfempfehlung gegen humane Papillomaviren

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt zur Reduktion der Krankheitslast durch den Gebärmutterhalskrebs die Einführung einer generellen Impfung gegen humane Papillomaviren (Typen HPV 16, 18) für alle Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren.

HPV-Impfung ist zukünftig für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren Kassenleistung

Berlin, 20. September 2018 – Die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) werden zukünftig für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen. Grundlage der Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) war die erweiterte Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die STIKO hatte die HPV-Impfung bislang nur für Mädchen empfohlen. Generell können Jugendliche, die das 14. Lebensjahr bereits vollendet haben, Impfungen noch bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nachholen.

Quelle: https://www.g-ba.de/institution/presse/pressemitteilungen/765/

 

HPV-Impfung

Der HPV-Vierfachimpstoff Gardasil ®, der Gebärmutterhalskrebs verhindern kann, hat die europäische Zulassung erhalten (Information des Herstellers auf englisch). Um vor Gebärmutterhalskrebs und weiteren Erkrankungen, die durch humane Papillomaviren (HPV) verursacht werden, zu schützen, richtet sich der HPV-Vierfachimpstoff gegen die vier Virustypen 6, 11, 16 und 18, die zusammen genommen den größten Teil der genitalen HPV-Erkrankungen ausmachen.

Trotz Vorsorge bleibt in Europa Gebärmutterhalskrebs nach Brustkrebs die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache junger Frauen im Alter von 15 bis 44 Jahren. Jedes Jahr wird bei rund 33.500 Frauen Gebärmutterhalskrebs diagnostiziert, und 15.000 Frauen sterben an dieser Erkrankung (das sind 40 Frauen täglich bzw. fast zwei pro Stunde). Bei hunderttausenden Frauen werden zervikale, vulväre oder vaginale Präkanzerosen diagnostiziert. Genitalwarzen stellen in Europa ein ständig wachsendes Problem dar

Die AOK, DAK, Techniker Krankenkasse und weitere Krankenkassen erstatten ab Dezember 2006, als die Kosten für eine Schutzimpfung
zur Vorbeugung einer HPV-Infektion, bzw. von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) für
weibliche Versicherte ab dem Alter von elf Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Abgerechnet werden können die Kosten der Schutzimpfung über die Versichertenkarte jedoch erst dann, wenn die regionalen Impfvereinbarungen dies vorsehen. Bis dahin erstatten o.g. Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Impfleistung und den Impfstoff in voller Höhe. Versicherte können daher die vom Arzt ausgestellte Privatrechnung und das Rezept über den Impfstoff bei ihrer Geschäftsstelle einreichen.

Weiterführender Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Humanes_Papilloma-Virus